Reisebedingungen von ServicePflege aktiv – Stand 15. April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Reisebedingungen gelten für die von ServicePflege aktiv veranstalteten Reisen und Tagesfahrten. Für Mehrtagesreisen und für Tagesfahrten, auf die die §§ 651a ff. BGB Anwendung finden, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Pauschalreiserechts ergänzend zu diesen Reisebedingungen.
Für Tagesfahrten, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung umfassen und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt, gelten die Sonderregelungen in Ziffer 6.2 und 7 dieser Reisebedingungen.

2. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde ServicePflege aktiv den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Diese kann schriftlich, in Textform oder bei Tagesfahrten auch mündlich beziehungsweise telefonisch erfolgen.
Anmeldende Personen haften für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmenden nur dann, wenn sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.

3. Zahlung

Soweit in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, wird bei Mehrtagesreisen nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Bei Tagesfahrten ist der vollständige Fahrpreis innerhalb der in der Rechnung oder Bestätigung genannten Frist fällig.
Soweit für eine Reise gesetzlich eine Insolvenzsicherung erforderlich ist, darf eine Zahlung erst verlangt werden, wenn dem Reisenden der gesetzlich vorgeschriebene Absicherungsnachweis zur Verfügung gestellt wurde.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

Maßgeblich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Ausschreibung, die Reisebestätigung sowie diese Reisebedingungen.
Sitzplätze werden grundsätzlich nach organisatorischen Erfordernissen vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss bleiben vorbehalten, soweit sie unerheblich sind, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Preisänderungen bei Pauschalreisen

Für Reisen, auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, behalten wir uns Preisänderungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang vor.
Eine Erhöhung des Reisepreises kommt ausschließlich in Betracht, wenn sich nach Vertragsschluss

Kosten für die Personenbeförderung, Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen oder die für die Reise maßgeblichen Wechselkurse ändern und zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 20 Tage liegen.
Über eine Preiserhöhung werden wir den Reisenden klar und verständlich unter Angabe der Gründe und der Berechnung informieren. Bei einer erheblichen Preiserhöhung oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung bestehen die gesetzlichen Rechte des Reisenden.

6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

6.1 Mehrtagesreisen und sonstige Reisen mit Anwendung des Pauschalreiserechts

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ServicePflege aktiv.
Tritt der Reisende zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann ServicePflege aktiv eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Die Entschädigung beträgt, soweit nicht im Einzelfall ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 Prozent des Reisepreises
  • ab 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 Prozent des Reisepreises
  • ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 Prozent des Reisepreises
  • ab 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80 Prozent des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 Prozent des Reisepreises
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Tagesfahrten unter 24 Stunden ohne Übernachtung und mit einem Reisepreis bis 150 Euro

Für diese Tagesfahrten ist die Anmeldung unmittelbar verbindlich. Tritt der Kunde von der Tagesfahrt zurück oder erscheint nicht zum Fahrtantritt, kann ServicePflege aktiv. eine pauschalisierte Entschädigung verlangen:
  • bis 14 Tage vor Reisebeginn 50 Prozent des Reisepreises
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 Prozent des Reisepreises
  • ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90 Prozent des Reisepreises
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ServicePflege aktiv kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
ServicePflege aktiv ist berechtigt, frei gewordene Plätze anderweitig zu vergeben.

7. Ersatzperson und Umbuchung

Der Kunde kann bis zu 5 Werktage vor Reisebeginn in Textform eine geeignete Ersatzperson benennen, soweit dem keine gesetzlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen.
Bei Tagesfahrten nach Ziffer 6.2 fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Person an, soweit nicht ein geringerer Aufwand nachgewiesen wird.
Bei Mehrtagesreisen richten sich Eintritt und Mehrkosten einer Ersatzperson nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Nimmt ServicePflege aktiv eine gewünschte Umbuchung aus Kulanz vor, kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

8. Rücktritt und Kündigung durch ServicePflege aktiv

ServicePflege aktiv kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen.
Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt bei Tagesfahrten spätestens 7 Tage vor Reisebeginn und bei Mehrtagesreisen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, soweit nicht in der Ausschreibung eine kürzere gesetzlich zulässige Frist genannt ist.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und ServicePflege aktiv Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
Vertragliche Ansprüche wegen Reisemängeln bleiben unberührt; eine unterlassene Mängelanzeige kann jedoch zu Nachteilen führen, soweit ServicePflege aktiv deshalb keine Abhilfe schaffen konnte.
Bei Flugreisen sind Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck unverzüglich gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen anzuzeigen.

10. Haftung

Die vertragliche Haftung von ServicePflege aktiv für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist bei Reisen, auf die das Pauschalreiserecht Anwendung findet, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
Für vermittelte Fremdleistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und nicht Bestandteil des von ServicePflege aktiv geschuldeten Leistungsumfangs sind, haftet ServicePflege aktiv nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

11. Verjährung

Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln verjähren bei Pauschalreisen in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung und Kundenbetreuung unter Beachtung der Datenschutz Grundverordnung und der einschlägigen nationalen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ServicePflege aktiv.

13. Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
ServicePflege aktiv nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Für Kaufleute und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland gilt, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig als Gerichtsstand.

Veranstalter

ServicePflege aktiv
Andreas Märten
Nordstraße 35/108
04105 Leipzig