Reisebedingungen von ServicePflege aktiv. – Stand Montag, 25. September 2023


1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung und Reisebestätigung
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung wird ServicePflege aktiv. Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande und gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Wir informieren Sie mit der Reisebestätigung über den Vertragsabschluss. Tagesreisen gelten als vertraglich geschlossen, wenn Sie uns auch telefonisch Ihre Teilnahme übermittelt haben. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, das auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von ServicePflege aktiv. nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von ServicePflege aktiv. hinaus gehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

2. Zahlung

Ihre Zahlungen sind gem. § 651k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt, soweit nicht anders mit Ihnen vereinbart, 20% des Reisepreises. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung zugesandt. Wenn der Reisende die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht vertragsgemäß bezahlt hat, kann ServicePflege aktiv. nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsgeld gem. Ziff. 7 dieser Reisebedingungen verlangen.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie den Reiseunterlagen, und der Reisebestätigung.

Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Buchungseingänge, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich. Die ServicePflege aktiv bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Sitzplätze.

Für Leistungen welche nicht in unserem Vertrag eingeschlossen sind und durch unsere Partner (Hotel, Gastronomie, Reedereien .. ) separat angeboten werden (z.B. Speisen und Getränke, Anwendungen usw.), sind ausschließlich die Partner in Ausführung und Preisgestaltung verantwortlich.

4. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Vorbehalten sind die Änderungen Irrtum, Druckfehler und Zwischenverkauf.

5. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet:
Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so sind wir berechtigt die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für Ihre Reise von Ihnen zu fordern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich, Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Reisegast

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt schriftlich erklärt und vom Veranstalter bestätigt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen

Mehrtagesbusreisen:

• bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 23 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 16 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• 3 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises


Ein-Tagesbusreisen:
• bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 23 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 16 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• bei Rücktritt bis 7 Tagen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• Ab Anmeldeschluss 100% des Reisepreises

Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts gelten bei Stornierung von Bahn- und Flugtickets die jeweiligen Stornobedingungen des Beförderungsunternehmens sofern diese höher sind als die Stornostaffel von ServicePflege aktiv.. Diese können von den vorgenannten Rücktrittskosten abweichen. Voraussetzung ist die Rückgabe bereits ausgehändigter Dokumente.

7. Umbuchungen

Sollen auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder der Zustiegsort vorgenommen werden, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten uns gegenüber nachzuweisen, dass Mehrkosten nicht entstanden sind oder sich auf einen wesentlich niedrigeren Betrag als 100.- € belaufen. Ansonsten und danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei Buchung eines Doppelzimmers durch gemeinsam Reisende wird bei Rücktritt einer Person bzw. mehrerer Personen vor Reisebeginn der Preis für den Reisenden entsprechend der Abrechnung durch das Hotel berechnet. Für die zurücktretende/n Person/en gelten die vorstehend genannten Rücktrittsbedingungen.

8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Alle unsere Fahrten basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, von 25 Teilnehmer. Wird diese Zahl nicht erreicht, so können wir erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Wir werden Ihnen die obige Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl -spätestens bis vier Wochen vor Reisebeginn - zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

09. Haftung des Reiseveranstalters

(1) Rahmen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
• die gewissenhafte Reisevorbereitung;
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
(2) Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche und
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Etwaige darüber hinaus geltende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.
(3) Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen) oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf von uns oder auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und soweit unsere bzw. dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Auf die Beförderungsbedingungen der Airline, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir. Durch diese Bedingungen werden unsere Rechte und Pflichten nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt. Bei Umbuchungen, die im Falle von höherer Gewalt oder bei Verspätung nötig werden, die ServicePflege aktiv. nicht zu verantworten hat, können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht von ServicePflege aktiv. übernommen werden.
(4) Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Parkplätze, Versicherungen, Flug-, Bahn- und Gepäcktransfer sowie Mietwagen), die wir ausdrücklich als solche bezeichnet haben und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. Eventuell anfallende Kosten bei verspäteter Schiffsankunft aufgrund von höherer Gewalt werden nicht von ServicePflege aktiv. übernommen.

12. Obliegenheiten des Reisenden

(1) Mängelanzeige
Wir informieren Sie über Ihre Verpflichtung, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
(2) Gepäckverlust und Gepäckverspätung
ServicePflege aktiv. empfiehlt, Verlust, Zustellverzögerungen oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Bei sonstigem Verlust, Fehlleitungen oder Beschädigungen von Gepäck ist die Reiseleitung zu verständigen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen keine Ansprüche zu.
(2) Bei Gepäckbeschädigungen innerhalb einer Busreise, haftet die ServicePflege aktiv nicht. Hier wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

11. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. ServicePflege aktiv., Nordstraße 35/108, 04105 Leipzig. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht befugt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.2. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ServicePflege aktiv. an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

12. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.


13. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651j BGB kündigen.

14. Pass-,Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visaerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die wir in dem von uns herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die wir vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung der erforderlichen Visa oder der Pflichtimpfung, kein rechtzeitiges Einsenden der Manifestdaten), so hat der Reisende die daraus entstehenden Nachteile zu tragen.
Alle Angaben zu Reisedokumenten stammen von der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Hierfür wird keinerlei Gewähr unsererseits übernommen.

15. Ärztliche Leistungen
Die Leistungen eines Arztes am Urlaubsort sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Seine Leistungen werden gemäß der jeweiligen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

17. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Soweit Sie eine Reise mit Luftbeförderung bei uns gebucht haben, verpflichtet uns die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (auf EU 2111/05), Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Gesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hierüber unterrichten. Wechselt die Ihnen als ausführend genannte Fluggesellschaft, werden wir unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie über den Wechsel möglichst rasch unterrichtet werden. Eine Liste der von der EU als nicht sicher eingestuften Luftfahrtunternehmen ist über die Internetseite des Auswärtigen Amts abrufbar:http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/16-Fluggesellschaften.html

17. Reiseversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Diese Versicherung deckt bei einem Rücktritt vor der Reise die dem Veranstalter geschuldeten Stornokosten (s. Punkt 7 der Reisebedingungen), z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen das Schadensrisiko des Reiseabbruchs abzudecken. Es werden Ihnen der anteilige Fahrtpreis und ggf. die Mehrkosten der Rückreise erstattet, falls Sie eine bereits angetretene Reise z.B. wegen unerwarteter Erkrankung abbrechen müssen. Des Weiteren empfehlen wir den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-/Reiseunfall-/Reisekranken-/Reisehaftpflichtversicherung. Wir vermitteln Ihnen eine Versicherung. Wenn Sie eine Versicherung über uns gebucht haben, erhalten Sie mit der Reisebestätigung einen Versicherungsschein, der die zugrunde liegenden Bedingungen enthält. Bitte wenden Sie sich im Schadenfall unter Vorlage des Versicherungsscheins, der Buchungsbestätigung, der Stornobestätigung und des ärztlichen Attests direkt an die Ihre Reiseversicherung. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

18. Datenschutz und Allgemeine Bestimmungen
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses bzw. der Abwicklung des Reisevertrages notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. a und b DSGVO erhoben. An die einzelnen Leistungsträger der von Ihnen gebuchten Reise werden nur jeweils die Daten übermittelt, die zur Erbringung der jeweiligen Reisedienstleistungen notwendig sind. Dabei erfolgt je nach Buchung gegebenenfalls auch eine Übermittlung in sogenannte Drittländer (Länder außerhalb der EU/des EWR). Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, soweit es nicht der Reiseerbringung erforderlich ist. Zu Weitergabe Ihrer Daten kann es kommen, wenn Leistungserbringer Daten für die Leistungserbringung benötigen. Hierzu werden Sie gesondert informiert. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, müssen wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte staatliche und private Stellen übermitteln. Unsere Mitarbeiter sind gemäß § 62 BDSG auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet; wir stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Einzelheiten des Reiseprospektes und der Website entsprechen dem Stand der Drucklegung, ein Irrtum wird vorbehalten. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrags. Bei Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

19. Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Des Weiteren gilt die Zuständigkeit der deutschen Gerichte als vereinbart. Für Klagen zwischen Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Ansonsten gilt der allgemeine Gerichtsstand. Für Klagen gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstandort Leipzig.

20. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Reisebedingungen. Auch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Reisevertrages.

21. Alternative Streitbeilegunggemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung. Sie erreichen diese Plattform unter ec.europa.eu/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren nicht teil.

Veranstalter:
ServicePflege aktiv.
Andreas Märten
Nordstraße 35/108
04105 Leipzig